Fahrrad - und Motorradfahrer sind herzlich willkommen, Garage und Unterstell-möglichkeiten für Fahrräder und Motorräder sind vorhanden.

Kontakt
Weinstube & Gästehaus "
Traube Bacharach"
Inh. Fam.
Christiane Fries-Jost
Blücherstr.59,
55422 Bacharach
Tel.: 06743 / 9476272,
Fax : 06743 / 9476273
email

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gästehaus "Traube Bacharach"

Lieber Gast,

wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1.) Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestellung von Zimmern und/oder Bewirtung vom Gästehaus "Traube Bacharach" gegenüber dem Besteller zugesagt und schriftlich bestätigt ist.


2.) An- und Abreise
Ohne anderslautende Vereinbarung stellt das Gästehaus "Traube Bacharach" bestellte Zimmerkapazitäten am Anreisetag erst ab 13:00 - 18:00 Uhr zur Verfügung, eine Rückgabe der Zimmerkapazitäten hat am Abreisetag bis spätestens 10:30 Uhr zu erfolgen.
Im Falle verspäteter Abreise bis 14:00 Uhr ist das Gästehaus "Traube Bacharach" berechtigt, bis zu 50% des Preises zu berechnen, danach bis zu 100% des Preises.
Reservierte Zimmer müssen am Anreisetag bis 18:00 Uhr bezogen sein, oder das Gästehaus "Traube Bacharach" ist schriftlich über eine Spätanreise zu informieren, andernfalls kann das Gästehaus "Traube Bacharach" über die bestellten Zimmer frei verfügen.

3.) Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung.
Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise.
Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluß und Anreise mehr als 4 Monate liegen, behält sich das Gästehaus "Traube Bacharach" vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.

4.) Zahlung
Für die Reservierung kann das Gästehaus "Traube Bacharach" eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises verlangen.
Geht die Vorauszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Gästehauses ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Der Rücktritt muß unverzüglich mitgeteilt werden.
Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in Bar, bei der Ankunft im Voraus.
Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.

5.) Rücktritt
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.

Bis zum 62. Tag vor Reiseantritt ist die Stornierung kostenfrei.

Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung in folgender Höhe verpflichtet:


Das Gästehaus "Traube Bacharach" ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Für Gruppenreservierungen durch Reiseveranstalter (auch private Sammelbucher) und Reisebüros gelten wenn nicht anders schriftlich vereinbart folgende
Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:


6.) Haftung
Der Vertragspartner des Gästehaus "Traube Bacharach" bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Gästehaus "Traube Bacharach" in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Gästehaus "Traube Bacharach" zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
Das Gästehaus "Traube Bacharach" behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.
Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus "Traube Bacharach" nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.
Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen.

7.) Schlussbestimmungen
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz
des Gästehaus "Traube Bacharach". Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Gästehaus "Traube Bacharach"dies schriftlich bestätigt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

 

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